

Windkraft - Rückbauverpflichtung für Altanlagen nachgefragt.
Frank Lange, Energiepolitischer Sprecher der Fraktion Zum Kreis der Windenergieanlagen (WEA), deren Anspruch auf Förderung der Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Ende 2020 ausläuft, zählen grundsätzlich sämtliche installierte Anlagen, die vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurden. Das bedeutet, dass die Betreiber der betroffenen Anlagen dann ohne Subventionen auskommen müssen. Die Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, gilt aber nur für Anlage