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Zukunft der Windenergie

Zukunft der Windenergie, Folgen und ungeklärte Fragen für den Landkreis Gifhorn – Standpunkte, Anträge und Anfragen der AfD Fraktion Gifhorn

Frank Lange, Energiepolitischer Sprecher der Fraktion

Seit einigen Wochen herrscht zur Frage der Weiterentwicklung der Windenergienutzung im Landkreis GF eine trügerische Ruhe. Trügerisch u.a. auch deshalb, weil die Genehmigungsverfahren des Landkreises für die durch den Regionalverband Großraum BRAUNSCHWEIG geplanten, aber noch nicht gebilligten Windenergievorrangflächen seit einiger Zeit laufen, wie uns der Landkreis bereits vor Monaten auf Nachfrage mitgeteilt hat.

Im Frühjahr hatte das Amt für Regionale Landesentwicklung noch die Genehmigungsfähigkeit der Planungsunterlagen des Regionalverbandes Großraum BRAUNSCHWEIG (Regionalverband) zur Festlegung neuer Windenergievorrangflächen öffentlich in Frage gestellt.

Absicht der Verbandsverwaltung ist es nun, zu den Vorranggebieten, bei denen die Gebiete nach der zweiten Offenlage verändert wurden eine Beteiligung im Rahmen einer erneuten teilweisen Offenlage durchzuführen. Den Beschluss zu dieser dritten Teiloffenlage soll aus derzeitiger Sicht die Verbandsversammlung des Regionalverbandes im August fassen. Für unseren Landkreis sind nach derzeitiger Bewertung daraus keine grundlegenden Änderungen der bisherigen Planungen zu erwarten.

Es steht also zu erwarten, dass im Landkreis Gifhorn zu den derzeit bestehenden Windenergievorrangflächen von mehr als ca.500 ha, so um die 1500 ha zusätzliche Windenergievorrangflächen hinzukommen. Das Dreifache zusätzlich ist schon eine Hausnummer!

In anderen Teilen Niedersachsens sind es überwiegend die Kreise und kreisfreien Städte selbst, die für die Raumordnungsplanung und damit auch für die Planung von Windenergievorrangflächen zuständig sind. In der Region Braunschweig übernimmt der Regionalverband, quasi stellvertretend für die angehörenden Kreise und Kreisfreien Städte diese extrem konfliktträchtige Aufgabe, unter Beachtung der gesetzlichen und politischen Vorgaben Windenergievorrangflächen zu identifizieren und in der Fortschreibung des sogenannten regionalen Raumordnungsprogramms verbindlich festzulegen.

Wir müssen uns vor Augen halten: Es treffen hier sehr unterschiedliche Interessen aufeinander; zum einen die vom Stromkunden mit erheblichen Summen subventionierte und einflussreiche Windkraftindustrie, die dringend weitere Flächen braucht und zum anderen die Menschen vor Ort, die mit den Windkraftmonstern vor ihrer Haustür im Alltag leben müssen.

Der Schornstein des Heizwerkes Braunschweig Mitte ist ca. 199 Meter hoch und teilweise weit über die Grenzen Braunschweigs hinaus visuell wirksam. Die aktuellen Windkraftmonster erreichen solche Gesamthöhen und sogar darüber hinaus. Das sind keine Windmühlen die sich noch irgendwie ins Landschaftsbild einfügen und an die man sich im Laufe der Zeit gewöhnen kann, wie zum Beispiel die drei „Spielzeuganlagen“ in RETHEN. Zukünftig werden wir immer häufiger den Bau von Windkraftgiganten erleben; hässliche industrielle Fremdkörper, für Jahrzehnte im natürlichen Landschaftsbild.

Hinzukommt dass die politischen Ziele und Vorgaben zur Energiegewinnung aus Windkraftanlagen zusätzlich den Ersatz von relativ kleinen und älteren Anlagen durch die angesprochenen Windkraftgiganten erzwingen. Es wird hier von Repowering gesprochen. Wer also in der Nähe einer älteren Kleinanlage wohnt sollte aufmerksam beobachten was geschieht. Wir haben hierzu eine Anfrage eingebracht.

Ein weiteres Thema sind die Rückbaukosten im Rahmen einer Stilllegung von WEA. Die Höhe der Sicherheitsleistung für die Rückbaukosten ergibt sich gem. Windenergieerlass der niedersächsischen Landesregierung in der Regel aus der Formel Nabenhöhe der WEA [m] x 1000 [Euro/m] = Betrag der Sicherheitsleistung. Eine Sicherheitsleistung für die zukünftige Entsorgung eines Windenergiemonsters mit einer Nabenhöhe von an die 150 Metern von lediglich 150.000 Euro, noch dazu ohne Berücksichtigung der jährlichen Geldentwertung, erscheint aus unserer Sicht als geradezu grotesk niedrig. Es besteht hier, wenn nichts geschieht fast die Gewiass am Ende wieder der Bürger die Kosten zu tragen hat. Wir haben hierzu einen Antrag zur Beratung eingebracht.

Insgesamt kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch unser Landrat im Grunde froh ist sich für die Planungen und Entscheidungen zu den Windenergievorrangflächen beim Bürger vor Ort nicht rechtfertigen zu müssen und stattdessen auf den Regionalverband als Prügelknaben verweisen zu können. Hinsichtlich des konkreten Genehmigungsverfahrens für die individuelle Realisierung vor Ort bleibt der Landkreis allerdings die zuständige Behörde.

In unserem Bundesprogramm lehnen wir als AfD die Durchsetzung von Windenergievorrangflächen gegen den Willen der betroffenen Bürger vor Ort ab, so lange das Erneuerbare Energiegesetz noch in Kraft ist. Das Erneuerbare Energien Gesetz presst dem privaten Stromkunden Geld ab, subventioniert und privilegiert die Windkraftindustrie und die Eigentümer der Flächen und lässt die betroffenen Bürger, vor Ort wo gebaut wird, im Regen stehen.

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