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Die Rückbaukosten der Windräder


Frank Lange, Energiepolitischer Sprecher der Fraktion

Die Rückbaukosten der Windräder bleiben von der grünen Windkraftlobby unerwähnt oder werden aus ideologischen Gründen sehr niedrig angesetzt. Die Kreisverwaltung macht die Augen zu und sieht keinen Bedarf für realistische Kostenschätzungen.

Auf eine mündliche Anfrage von Landtagsabgeordneten der FDP antwortete die Landesregierung am 27.06.2014, also noch vor dem im Februar 2016 veröffentlichten Windenergieerlass:

„Die Kosten für den Rückbau einer Windenergieanlage und für die Entsiegelung lassen sich nicht allgemein beziffern. Sie sind von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig und werden von der Bauaufsichtsbehörde im Regelfall auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen ermittelt.“

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat, erzwungen durch die Obere Landesplanungsbehörde (Amt für Regionale Landesplanung), eine dritte Teiloffenlage seiner Windenergiepläne durchführen müssen. Glaubt man einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 10. Oktober haben diesmal nicht nur wieder hunderte von Anwohnern, sondern auch Polizei, Post, Städte, Gemeinden und sogar Landkreise Einspruch gegen die Pläne erhoben.

Trotz allem ist meines Erachtens der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung und die Rechtskraft der Windenergiepläne spätestens Anfang des nächsten Jahr zu erwarten.

Was kommt dann auf unseren Landkreis zu? Sollten die bisherigen Planungen keine Änderungen erfahren, werden zu den bisherigen gut 500 Hektar weitere bis zu ca. 1500 Hektar Windenergievorrangflächen hinzukommen. Die Windkraftindustrie steht in den Startblöcken; die konkreten Genehmigungsverfahren, hier liegt die Zuständigkeit beim Landkreis, sind nach Mitteilung der Verwaltung bereits angelaufen.

Auf den bisherigen Flächen, wurden 68 Windenergieanlagen im Landkreis genehmigt, davon 40 Anlagen vor 2004. Die Rückbauverpflichtung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB gilt erst seit dem 20. Juli 2004 und nur für Anlagen die im Außenbereich errichtet wurden.

Die neuen Windenergieanlagen lassen erwarten, dass alle bisherigen Erfahrungswerte in den Schatten gestellt werden. Leistungsfähiger, aber auch erheblich größer und höher als alles was Sie bisher vor Ort kennen.

Gesamthöhen von bis zu 200 Metern, der Turm des Braunschweiger Heizkraftwerkes hat eine Höhe von 199 Metern, Fundamente mit bis zu 1.500 Kubikmetern Stahlbeton, Türme aus bis zu 2.800 Tonnen Stahlbeton-Segmenten, Maschinenhäuser, Generator, Nabe mit den Rotorflügeln nochmal rund 660 Tonnen Gewicht. Wie viele Anlagen es zukünftig auf den neuen Flächen im Landkreis werden könnten überlasse ich Ihrer Phantasie.

Nach § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB soll die Baugenehmigungsbehörde bzw. die immissionsschutz-rechtlich zuständige Genehmigungsbehörde durch geeignete, im Ermessen der Genehmigungsbehörde stehende, Maßnahmen die Einhaltung der Rückbauverpflichtung sicherstellen.

Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technische Neuerungen, Witterungseinflüsse, Insolvenzen und andere Gründe können die Nutzungszeiten deutlich verkürzen.

Die grundsätzlichen Vorgaben des Windenergieerlasses zur Berechnung der Sicherheitsleistung inkludieren bereits die Mehrwertsteuer, lassen die Geldentwertung außer Acht und sind angesichts der zu entsorgenden Materialmassen sowie Sondermüllanteile unseres Erachtens viel zu gering angesetzt und bei weitem nicht sachgerecht.

Der Windenergieerlass lässt eine höhere Bemessung der Sicherheitsleistung zu. Kostenvoranschläge zu den Abrisskosten für konkret zur Genehmigung anstehende Projekte wären eine erste seriöse Grundlage für eine nach oben abweichende Bemessung der Sicherheitsleistung.

Nach unserer Bewertung hat das Thema Sicherheitsleistung für die Rückbauverpflichtung von WEA perspektivisch das Potential zukünftig erhebliche Wirkung auf den Haushalt des Landkreises zu entfalten.

Warum nicht auf Nummer Sicher gehen?

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